Kommendes Jahr wird das Verkaufsgeschehen hierzulande einen drastischen Wandel erleben, sind Sie bereit dafür? Durch Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht soll die Wettbewerbsgleichheit verbessert werden – doch was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Prinzipiell muss für jede empfangene Barzahlung (selbst Minimalbeträge) ein Beleg ausgestellt werden. Sogar bei dem Hausbesuch eines Masseures hat unmittelbar nach Zahlung die Rechnung ausgestellt zu werden.
Des Weiteren sind Unternehmer ab einem Jahresumsatz von 15.000 € zur Einzelerfassung von Bareinnahmen verpflichtet, wenn zumindest die Hälfte des Umsatzes in Barumsätzen vorliegt (vom Barumsatz ausgenommen sind Erlagscheine und E-Banking).
Bei Umsätzen im Freien wie z.B. Taxis oder Verkaufsständen im Freien treten beide Regelungen erst ab einem Jahresumsatz von 30.000 € in Kraft.
Verletzungen dieser Pflichten werden als Finanzordnungswidrigkeit eingestuft und schon ab dem zweiten Quartal 2016 bestraft. Summen von bis zu 5.000 € (pro Delikt?) sowie der Verlust der Vermutung der sachlichen Richtigkeit sind die Folge.
Im Gegensatz dazu ist bei der Umrüstung auf geeignete Systeme eine Prämie von 200 € erhältlich. Die Kosten können im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden.
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