Liebe Leser, Kunden und all jene, die zur Registrierkasse genötigt werden,
an dieser Stelle wollen wir uns bei Ihnen für jede Empfehlung und jedes
Feedback bedanken. Durch Ihre Unterstützung und Ihre Rückmeldungen ist es uns
möglich, die Smarte Kasse so benutzerfreundlich und kundenspezifisch wie nur
möglich zu gestalten.
Damit unsere Kasse und vor allem auch Sie auf dem letzten Stand sind, werfen
wir doch gemeinsam einen Blick auf aktuelle und kommende Updates.
Differenzbesteuerung
Wie die meisten neuen Funktionen wurde auch die Differenzbesteuerung auf
direkte Anfrage eines Kunden, nämlich eines Münzhändlers, implementiert.
Grundsätzlich kommt diese Regelung zum Einsatz, wenn Waren von Privatpersonen
angekauft werden und daher keine Vorsteuer abgezogen werden kann.
Zum Beispiel: Erwirbt ein Unternehmer von einer Privatperson eine seltene
Münze zum Einkaufspreis von 1000€ (inkl. USt.) und verkauft Sie um 1500€
weiter, so ist die USt. nur für die Differenz von 500€ zu entrichten.
Wird die Differenzbesteuerung angewendet, so darf auf der Rechnung die USt. nicht
gesondert ausgewiesen werden. Zusätzlich muss die jeweilige Position einen Hinweis
auf die Anwendung der Differenzbesteuerung aufweisen.
Dieses Verhalten können Sie bewirken, indem Sie in der Verwaltung Ihrer Smarten Kasse
bei einem Produkt das Feld „Differenzbesteuertes Produkt“ aktivieren.
Bitte beachten Sie, dass hierbei laut Gesetz zusätzliche Aufzeichnungspflichten
bestehen, welche eigenständig außerhalb der Smarten Kasse erfüllt werden müssen.
Sehen sie hierzu folgenden Beitrag der WKO
iOS App
Neben der Web-App und Android App veröffentlichen wir in Kürze die native App
für Apple-Geräte bzw. das iOS Betriebssystem.
Der Grund für die spätere Bereitstellung der iOS App liegt nicht etwa an
einer aufwändigeren Entwicklung, sondern an zusätzliche Instanzwegen, um eine solche
App anbieten zu dürfen.
Eine Android-App kann mit wenigen Clicks veröffentlicht werden während bei der
Apple-App die Bestätigung von zwei unterschiedlichen, externen Parteien notwendig ist.
Grundsätzlich benötigt man die nativen Apps für (mobile) Bluetooth Drucker.
Im Gegensatz zur Web-App (in Verbindung mit einem stationären Drucker) ist bei den
nativen Apps kein Offline Modus möglich und je nach Kassiergerät müssen Updates
eventuell aus dem App-Store heruntergeladen werden.
Kartenzahlung
Aktuell wird das Kredit- bzw. Bankomatkartenlesegerät eines namhaften Herstellers,
den wir an dieser Stelle jedoch noch nicht nennen wollen, integriert.
Dadurch können in Zukunft (voraussichtlich ab Ende April) Kartenzahlungen mit einem
mobilen Lesegerät akzeptiert werden, ohne dass dafür der jeweilige Betrag in das
Lesegerät eingegeben werden muss (wie es zurzeit noch der Fall ist).
Nutzen aus Registrierkasse?!
Neben Neuerungen in den Bereichen Usability und Kassen-Funktionen arbeiten wir
langfristig daran, dass die Smarte Kasse über ihren “nur“ zweckerfüllenden Nutzen
als Registrierkasse hinausgeht.
Hinsichtlich dessen sind Erweiterungen in Richtung CRM bzw.
Warenwirtschaft/Buchhaltung in Aussicht.
Sie vermissen eine Funktion in der Smarten Kasse, haben innovative Ideen
oder Optimierungsvorschläge?
Kontaktieren Sie uns jederzeit, Fragen (und Updates) kosten nichts!
Schönen Tag – Pausen steigern die Effizienz!