Smarte Kasse für Ärzte

Die Smarte Kasse für Ihre Praxis

Auch Ärzte sind von der neuen Registrierkassenpflicht betroffen. Dabei gelten die gleichen Grundvoraussetzungen wie für andere Branchen.
Bei der Gestaltung unserer Pakete haben wir insbesondere darauf geachtet, dass alle Optionen zwei Geschäfte. Somit können Sie mit nur einer Lizenz weiterhin abwechselnd privat und über Kasse verrechnen können.

Was ändert sich?

Die Diagnosen/Befunde erfassen Sie weiterhin wie gehabt z.B. mit Ihrem vorhanden Rechnungssystem. Mit der Smarten Kasse erstellen Sie lediglich gültige Zahlungsbelege, die dann an die Rechnung geheftet werden (=Beleg zu vorhandener Rechnung).
Falls kein Rechnungssystem vorhanden ist können Sie natürlich auch Smarte Kasse zur Rechnungserstellung verwenden – dann werden Rechnung+Beleg als PDF-Datei erstellt und mit Ihrem vorhandenen A4 Drucker gedruckt. In diesem Fall ersparen Sie sich sogar die Kosten für einen neuen Belegdrucker!
Egal für welche Variante Sie sich entscheiden – Smarte Kasse unterstützt Sie bei allen gängigen Rechnungsprozessen. So können auch Gutscheine oder Behandlungsblöcke in Rechnung gestellt werden! Machen Sie sich selbst ein Bild und testen Sie unsere vollwertige Demo

Kontaktieren Sie uns jetzt!

Gesetzeskonform – jetzt, 2017 und in Zukunft

Bis zum jetzigen Stand ist unser System gesetzeskonform, einige wenige Details sind von Seiten des BMF jedoch noch ausständig.
Der modularen Aufbau unseres Systems ermöglicht es uns, schnell auf Gesetzesänderungen zu reagieren, damit Sie Ihre Smarte Kasse auch noch in Zukunft verwenden können. Wir garantieren die Erfüllung der neuen Anforderungen bzgl. Registrierkasse/Einzelaufzeichnung/Belegerteilung 2016 & 2017!
Die monatlichen/jährlichen Kosten umfassen alle zukünftigen (automatischen) Updates – falls der Gesetzgeber wieder einmal neue Richtlinien erlässt oder Verbesserungen von unserer Seite veröffentlicht werden.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen beim Aufsetzen der Sicherheitseinrichtung für 2017!

Kassenapp Funktionen

Ansehen

Verwaltung Funktionen

Ansehen

Preise

Preise zzgl. MwSt. (20%)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gibt es eine Schonfrist für 2016?

Ja, das BMF gewährt Straffreiheit bis zum Ende des ersten Quartals 2016. Ab dem zweiten Quartal werden jedoch bereits Strafen von bis zu 5.000€ verhängt falls kein triftiger Grund wie z.B. Lieferschwierigkeiten vorweisbar ist.
Mehr Informationen finden Sie in unserem Blog, FAQ oder auf der Homepage des Finanzministeriums.

Wie stelle ich Diagnosen aus?

Werden Diagnosen, für z.B. die Verrechnung mit der GKK, ausgestellt, empfiehlt es sich, diese auf einem extra Dokument zu schreiben (z.B. mit Word) und die von der Smarten Kasse ausgedruckte Rechnung anzuhängen. Patientendaten müssen laut Verschwiegenheitspflicht für die Buchhaltung uneinsichtig sein. Daher werden Patientendaten auch nicht in unserem System gespeichert.

Kann ich das Produkt testen?

Ja. Die Registrierung ist kostenlos! Ihnen wird die Basic Lizenz zugeteilt. Solange Sie keine aktive Lizenz erworben haben, befinden Sie sich in der Testphase, in welcher Sie die gesamte Administration und Teile der Kassenapp ausprobieren können. Während dieser Phase können Sie jedoch keine gültigen Belege erstellen.

Welche zusätzlichen Kosten kommen auf mich zu?

Sie besitzen ein Tablet/Computer/Laptop? Gut! Sie benötigen nur mehr einen Drucker – diesen können Sie bei uns zu Sonderpreisen einkaufen! Sie besitzen bereits einen geeigneten Drucker? Noch besser! Dann entfallen die im ersten Fall genannten Kosten komplett!

Welche Vorteile bietet Smarte Kasse?

Anders als andere System, wurde die Smarte Kasse in Zusammenarbeit mit Ärzten entwickelt. Anforderungen und Wünsche wurden bei der Implementierung berücksichtigt, um einen eine raschen Ablauf zu ermöglichen.

Ich muss zwei Arten von Rechnungen ausstellen, einmal mit und einmal ohne VSt. Hilfe!

Nur keine Panik – auch dieser Fall wurde berücksichtigt. Ein einfaches Beispiel hierfür ist ein Physiotherapeut, der neben dem GKK-Geschäft / Therapiegeschäft (nicht Ust.-pflichtig) freiberuflich durch z.B. Sonderbehandlungen (Massagen, Verkauf von Salben, etc…) Ust.-pflichtig einen Umsatz erzielt.

Streng genommen gibt es in diesem Fall 2 Unternehmen:
1.: Das Therapieunternehmen
2.: Das Gewerbeunternehmen

Die Smarte Kasse erlaubt in der Basic-Version die Erstellung von bis zu zwei Unternehmen. Erstellen Sie also ein Unternehmen als Ust.-pflichtig und eines als Ust.-befreit.

Beachten Sie bitte jedoch das Gesetz, dass vorgibt, dass eine eindeutige Rechnungstrennung erfolgen muss. Verwenden Sie die Smarte Kasse wie oben beschrieben, ist dies kein Problem. Die einzige Vorraussetzung ist, dass Sie zwei verschiedene Browser installiert haben müssen, um gleichzeitig die zwei Kassen auf einem einzigen Gerät verwenden zu können.

Erweiterte FAQs

Mehr Fragen & Antworten finden Sie in unserem globalen FAQ Bereich!

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